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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Tino Kaufmann – IT-Unternehmensberatung (Cloud-Architecture & ERP-Consulting)

    § 1 Geltungsbereich und Anbieter (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über IT-Beratungsleistungen, Cloud-Architektur, Managed Services sowie Digitalisierungslösungen zwischen Tino Kaufmann, Kamelienweg 20, 01279 Dresden (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden. (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

    § 2 Leistungsgegenstand und hybride Strategie Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Bereichen: (1) Strategisches Consulting & Interim Management (Enterprise): Diese Leistungen werden als Dienstvertrag erbracht. Der Anbieter schuldet die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg. (2) Digitalisierungs- & Implementierungsprojekte (KMU-Festpreis-Pakete): Sofern ein konkretes Werk vereinbart wurde, handelt es sich um werkvertragliche Leistungen. Hier ist eine förmliche Abnahme erforderlich. (3) Managed Services: Wiederkehrende Betreuungs- und Supportleistungen werden als Dauerschuldverhältnis erbracht.

    § 3 Vertragsschluss und Leistungsumfang (1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Anbieters (per E-Mail oder Unterzeichnung) annimmt. (2) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen („Scope Creep“) bedürfen der Textform und werden nach dem aktuellen Stundensatz des Anbieters abgerechnet.

    § 4 Vergütung, Rechnungsstellung und Fälligkeit (1) Rechnungsstellung: Der Anbieter stellt seine Leistungen in der Regel monatlich oder nach Abschluss definierter Projektphasen in Rechnung. (2) Fälligkeit: Alle Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Paketen werden mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. (3) Managed Services: Die Vergütung für Managed Services wird ebenfalls nach Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums. (4) Zahlungsverzug: Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt.

    § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Ausführung der Projekte notwendigen Informationen, Unterlagen und technischen Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. (2) Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entbinden den Anbieter von der Haftung für Verzugsschäden.

    § 6 Haftung und Datensicherung (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Eigenverantwortliche Datensicherung: Der Kunde ist für eine tägliche, ordnungsgemäße und dem Stand der Technik entsprechende externe Datensicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. (4) Haftungsbeschränkung bei Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen, sofern der Schaden durch eine sachgemäße Sicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Der Anbieter haftet maximal für den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Sicherung.

    § 7 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt (1) An den Arbeitsergebnissen räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. (2) Die Einräumung dieser Rechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen des jeweiligen Projekts.

    § 8 Laufzeit und Kündigung (Managed Services) (1) Sofern nicht anders vereinbart, haben Managed-Services-Verträge eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. (2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der Laufzeit.

    § 9 Einsatz von Subunternehmern (1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten fachkundige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

    § 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



    Tino Kaufmann

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